Informationsschreiben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bzgl. § 3a Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Landesärzte- und Apothekerkammern gebeten, ihre Mitglieder insbesondere im Hinblick auf das erhebliche teratogene (fruchtschädigende) Gefahrenpotential von Arzneimitteln mit den…
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