Chefarztverträge
„Die Anbindung der Chefarztvergütung an vorrangig ökonomisch ausgerichtete Zielkriterien birgt Risiken für die Patientenversorgung und widerspricht dem ärztlichen Berufsethos.
„Die Anbindung der Chefarztvergütung an vorrangig ökonomisch ausgerichtete Zielkriterien birgt Risiken für die Patientenversorgung und widerspricht dem ärztlichen Berufsethos.
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