Richtlinie Aufklärung medizinische Zwecke (gültig bis 16.05.2017)
Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG gültig bis 16.05.2017.
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