Biologische Proben, von denen vermutlich eine Gefahr für Mensch und/ oder Tier ausgeht, müssen sorgsam verpackt zum zuständigen Labor transportiert werden. Dabei gilt es verschiedene gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Diese sind im Wesentlichen durc…
Biologische Proben, von denen vermutlich eine Gefahr für Mensch und/ oder Tier ausgeht, müssen sorgsam verpackt zum zuständigen Labor transportiert werden. Dabei gilt es verschiedene gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Diese sind im Wesentlichen durch das Europäische Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) festgelegt.
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