Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Meldung von Verdachtsfällen von COVID-19
Meldepflichtig gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t IfSG ist der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Um bewerten zu können, ob ein Verdacht begründet ist, empfiehlt das RKI zu prüf…
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