Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das neuartige Coronavirus (COVID-19, Virusname SARS-CoV-2)
Grundsätzlich gilt die Einschätzung der individuellen Situation des Geschehens durch das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Eine Kontaktpersonennachverfolgung sollte erfolgen bei Auftreten eines bestätigten COVID-19-Falles gemäß Falldefinition des RKI, e…
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