Laborcontainment
Seit dem 25.7.2017 ist der Besitz von Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) anzeigepflichtig (§ 50a IfSG). Hier finden Sie das entsprechende Formular.
Seit dem 25.7.2017 ist der Besitz von Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) anzeigepflichtig (§ 50a IfSG). Hier finden Sie das entsprechende Formular.
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