Meldebögen gemäß § 6 IfSG (Meldepflichtige Krankheiten)
Für die Meldungen meldepflichtiger Krankheiten an die Gesundheitsämter durch den behandelnden Arzt gemäß § 6 IfSG werden von den Landesstellen einiger Bundesländer Meldebögen zur Verfügung gestellt.
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