Was ist bei SARS-CoV2-Impfungen außerhalb von Praxisräumen zu beachten?
Gemäß § 17 Abs. 3 BO LÄK BW ist die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit im Umherziehen berufsrechtswidrig. Zum Zwecke der aufsuchenden medizinischen Gesundheitsversorgung
Gemäß § 17 Abs. 3 BO LÄK BW ist die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit im Umherziehen berufsrechtswidrig. Zum Zwecke der aufsuchenden medizinischen Gesundheitsversorgung
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