3G-Regelung für Arztpraxen wird vorerst vom Sozialministerium BW ausgesetzt
Laut den Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes müssten in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab heute einen tagesaktuellen Antigentest
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