Ärzteschaft kritisiert Testpflicht für Praxis-Teams nach § 28 b Abs. 2 IfSG
Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller: Die regelmäßige Testpflicht überzieht gerade diejenigen, die in der ersten Reihe stehen im Kampf gegen die Infektion mit einer zusätzlichen
Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller: Die regelmäßige Testpflicht überzieht gerade diejenigen, die in der ersten Reihe stehen im Kampf gegen die Infektion mit einer zusätzlichen
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