Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in § 20a Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Sie gilt insbesondere für
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in § 20a Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Sie gilt insbesondere für
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