Die Meldung gemäß § 7 Abs. 3 IfSG erfolgt auf einem Durchschlagbogen. Das Original wird vom meldepflichtigen Labor ausgefüllt und an das RKI gesandt. Der Durchschlag wird an den Arzt, der die Probe eingesandt hat, geschickt. Der einsendende Arzt unters…
Die Meldung gemäß § 7 Abs. 3 IfSG erfolgt auf einem Durchschlagbogen. Das Original wird vom meldepflichtigen Labor ausgefüllt und an das RKI gesandt. Der Durchschlag wird an den Arzt, der die Probe eingesandt hat, geschickt. Der einsendende Arzt unterstützt das meldepflichtige Labor bei der Erhebung weiterer relevanter Angaben und schickt den Durchschlag nach Vervollständigung an das RKI. Erregerspezifisch enthalten die Meldebögen Durchschläge, die für evtl. Rückfragen beim Labor-/einsendenden Arzt verbleiben.
Dieser Erhebungsbogen darf NICHT verwendet werden, er dient lediglich zur Ansicht. Der Erhebungsbogen kann beim RKI angefordert werden:
per Fax:
+49 (0)30 - 18754-3533
per E-Mail:
per Post – Achtung NEUE Adresse:
Robert Koch-Institut
Labor-/Arztbericht
Nordufer 20
13353 Berlin
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