Eintragungspflicht ins Transparenzregister
Die Bundesregierung hat das Geldwäschegesetz geändert. Dies hat zur Folge, dass einige Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, sich in ein bundesweites Transparenzregister einzutragen.
Die Bundesregierung hat das Geldwäschegesetz geändert. Dies hat zur Folge, dass einige Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, sich in ein bundesweites Transparenzregister einzutragen.
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